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	<title>Hinweise zum Kauf Archive - Tafi Immobilien GmbH</title>
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	<description>Der Immobiliendienstleister</description>
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	<title>Hinweise zum Kauf Archive - Tafi Immobilien GmbH</title>
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		<title>Immobilienbewertungen &#8211; Der Schwindel mit kostenlosen Immobilienbewertungen</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 08:38:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hinweise zum Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienbewertungen]]></category>
		<category><![CDATA[Objekt-Analysen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bewertung von Immobilien ist zwischenzeitlich für alle Makler ein wichtiges Werkzeug zur Kundengewinnung. Die präzise und fundierte Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises ist für die Vermarktung unerlässlich. Aus diesem Grund haben wir uns die Mühe gemacht verschiedene Anbieter vermeintlich „kostenloser Immobilienbewertungen“ einmal unter die Lupe zu nehmen. Wir sind mehr als ernüchtert worden was am Markt los ist. Anlass war der Verkauf eines unserer ...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tafi-gmbh.de/immobilienbewertungen-der-schwindel-mit-kostenlosen-immobilienbewertungen/">Immobilienbewertungen &#8211; Der Schwindel mit kostenlosen Immobilienbewertungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://tafi-gmbh.de">Tafi Immobilien GmbH</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4 style="text-align: justify;">Die Bewertung von Immobilien ist zwischenzeitlich für alle Makler ein wichtiges Werkzeug zur Kundengewinnung. Die präzise und fundierte Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises ist für die Vermarktung unerlässlich. Aus diesem Grund haben wir uns die Mühe gemacht verschiedene Anbieter vermeintlich „kostenloser Immobilienbewertungen“ einmal unter die Lupe zu nehmen. Wir sind mehr als ernüchtert worden was am Markt los ist. Anlass war der Verkauf eines unserer eigenen Objekte.</h4>
<h3>McMakler</h3>
<p style="text-align: justify;">Gleich auf der Startseite wirbt der Anbieter mit kostenloser Immobilienbewertung.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>„Professionelle Immobilienbewertung kostenlos. Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie von ausgezeichneten Immobilienexperten berechnen. Unsere kostenlose Immobilienbewertung vermittelt Ihnen kompaktes Wissen rund um Ihre Immobilie. Dabei wird der Marktwert anhand von Vergleichsdaten mit Objekten in Ihrer Umgebung errechnet. Dies geschieht durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), die Algorithmen zur fundierten Wertbestimmung von Immobilien entwickelt und einsetzt, um subjektive Schätzungen auszuschließen.“ </em>heißt es dort. Es wird suggeriert das man eine fundierte Ermittlung erhält. Stattdessen melden sich dutzende Makler. Die natürlich einen Termin wollen, um eine Bewertung durchzuführen.</p>
<h3>Homeday</h3>
<p style="text-align: justify;">Auch hier das gleiche Spiel. <em>„Online-Bewertung. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie Um den optimalen Verkaufspreis zu ermitteln, berechnen wir völlig kostenlos und unverbindlich den Wert Ihrer Immobilie. Dabei setzen wir auf unsere erfahrenen Experten vor Ort: Ein Homeday-Makler aus Ihrer Region kommt persönlich zu Ihnen nach Hause und bewertet Lage, Zustand und Ausstattung Ihrer Immobilie.“</em> heißt es hier. Auch hier wird suggeriert das man eine sofortige Bewertung erhält. Auch hier der Anruf von dutzenden Maklern, ohne dass wir jemals eine Bewertung erhalten haben.</p>
<h3>Immobilienscout24</h3>
<p style="text-align: justify;">Der Platzhirsch, na klar auch hier wird mit Immobilienbewertungen geworben. <em>„Immobilie vom Experten bewerten lassen. Nutzen Sie unsere regionale Kompetenz und lassen Sie Ihre Immobilie direkt vor Ort von unseren Immobilienmaklern bewerten. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.“</em> heißt es hier. Hier melden sich zig Immobilienmakler. Da Immoscout die Anfrage offensichtlich an weitere Portale verkauft.</p>
<h3>Aroundhome</h3>
<p style="text-align: justify;">Unserer Meinung nach dem einzigen seriösen Anbieter. Hier wird von vorherein damit geworben das ein externer Makler die Bewertung übernimmt und man mit Maklern zusammenarbeitet.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Fazit</h3>
<p style="text-align: justify;">Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Daten von Anfragestellern für mehrere hundert Euro an externe Makler verkauft werden. Ein einträgliches Geschäft für die Portale. Denn das Problem für die Makler besteht heute nicht darin eine Immobilie zu verkaufen, sondern überhaupt erst Immobilien zu finden die sie verkaufen können. Der Markt ist leergefegt. Selbst für professionelle Anleger. Selbst große Property-Unternehmen haben Probleme noch Anlageimmobilien zu finden. Diese haben dann zumeist auch eigene Vertriebsabteilungen. Der kleine Makler bleibt da oft auf der Strecke.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir bieten Ihnen eine Alternative. Bei uns erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden eine <a href="https://tafi-gmbh.de/kostenlose-immobilienbewertung/">Ertragswert-Ermittlung für Ihre Immobilie</a>. Kein Verkauf Ihrer Daten, keine Makleranrufe, keine Mogelpackung.</p>
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		<title>Baukindergeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 13:38:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweise zum Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Baukindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierungshilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Zuschüsse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://tafi-gmbh.de/baukindergeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen/">Baukindergeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://tafi-gmbh.de">Tafi Immobilien GmbH</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid vc_row"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12 vc_column"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<div class="clearfix text-formatted field field--name-field-base-summary field--type-text-long field--label-hidden field__item">
<p style="text-align: justify;">Der Staat fördert Familien mit Kindern beim Eigenheimkauf: Je Kind unter 18 Jahren gibt es bis zu 12.000 Euro. Haben Sie seit 1. Januar 2018 eine Immobilie gekauft, können Sie seit dem 18. September Anträge stellen. Wer einen Kauf noch plant, sollte das Geld bei seiner Finanzierung berücksichtigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Wichtigste in Kürze:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Je Kind unter 18 Jahren gibt die Bundesregierung bis zu 12.000 Euro Zuschuss beim Kauf einer Immobilie.</li>
<li>Das gilt auch rückwirkend für alle Käufe ab dem 1. Januar 2018. Bei Neubauten gilt der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung bekommen haben.</li>
<li>Ab sofort können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für Kinderbaugeld stellen. Wir erklären die Voraussetzungen und einige Sonderfälle.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Egal ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem sogenannten Baukindergeld fördert die Bundesregierung Familien mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro je Kind. Das gilt für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung.</p>
<p style="text-align: justify;">Fällt Ihre Familie in die Regelung, können Sie sich seit dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für Kinderbaugeld stellen und darum kümmern, dass Ihr Immobilienkauf anerkannt und gefördert wird. Sollten Sie einen Immobilienkauf noch planen, berücksichtigen Sie bei der Finanzierung die Fördermittel!</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt fürs Baukindergeld verschiedene Fristen, die Sie alle einhalten müssen:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Bis spätestens Ende 2020 müssen Sie <strong>den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten</strong> haben.</li>
<li>Spätestens <strong>sechs Monate nach dem Einzug</strong> (amtliche Meldebestätigung) müssen Sie den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben.</li>
<li>Sie können Sie den Antrag <strong>spätestens am 31.12.2023</strong> stellen, danach geht es nicht mehr.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Wir zeigen, wer wann Baukindergeld bekommt und welche Sonderfälle dabei gelten:</p>
<h2 id="0" style="text-align: justify;">Für wen gibt es Baukindergeld?</h2>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind.</li>
<li>Wenn Sie den Antrag stellen, werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt.</li>
<li>Bis jetzt gibt es keine Begrenzung dafür, wie viele Kinder angerechnet werden können.</li>
<li>Die Kinder müssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen.</li>
<li>Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf außerdem maximal 75.000 Euro betragen sowie zusätzliche 15.000 Euro je Kind.</li>
<li>Sie bekommen Baukindergeld nur für die erste Immobilie. Besitzen Sie bereits eine, können Sie es nicht beantragen. Das gilt z.B. auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Für eine Beispielfamilie mit zwei Kindern ergibt das ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von maximal 105.000 Euro (75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro). Wer darunter liegt, bekommt 24.000 Euro vom Staat (12.000 Euro je Kind), wer darüber liegt, wird nicht gefördert.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher ist nur bekannt, dass die Regierung Baukindergeld für &#8222;Familien&#8220; einführen möchte. Da es noch kein fertiges Gesetz gibt, ist nicht klar, ob es auch für unverheiratete Paare / Patchworkfamilien gelten wird.</p>
<div class="table-wrapper" style="text-align: justify;">
<table border="1" cellspacing="1" cellpadding="1">
<thead>
<tr>
<th scope="col">Anzahl der Kinder</th>
<th scope="col">Maximales Einkommen</th>
<th scope="col">Höhe des Baukindergelds</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>1</td>
<td>90.000 Euro</td>
<td>12.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>2</td>
<td>105.000 Euro</td>
<td>24.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>3</td>
<td>120.000 Euro</td>
<td>36.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>4</td>
<td>135.000 Euro</td>
<td>48.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>&#8230;</td>
<td>+ 15.000 Euro pro weiteres Kind</td>
<td>+ 12.000 Euro pro weiteres Kind</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h2 id="1" style="text-align: justify;">Wie wird Baukindergeld ausbezahlt?</h2>
<p style="text-align: justify;">Familien, die erfolgreich einen Antrag gestellt haben, bekommen jedes Jahr 1200 Euro Zuschuss je Kind – und das über insgesamt zehn Jahre. So kommen Sie auf insgesamt 12.000 Euro je Kind. Bei der Beispielfamilie mit zwei Kindern wären das also insgesamt 24.000 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie sollten bei der Finanzierung also berücksichtigen, dass Sie das Geld nicht sofort zur Verfügung haben. Stattdessen taugt es zum Beispiel dafür, einen Kredit abzubezahlen (wenn das denn bei Ihrem Kredit möglich ist).</p>
<p style="text-align: justify;">Bei der Planung einer Baufinanzierung sollten Sie sich generell unabhängig beraten lassen – zum Beispiel <a title="Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in Deutschland" href="https://www.verbraucherzentrale.de/beratung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bei einer Verbraucherzentrale</a>.</p>
<h2 id="2" style="text-align: justify;">Wie geht das mit dem Antrag?</h2>
<p style="text-align: justify;">Sie können das <a title="Baukindergeld beantragen bei KfW" href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Baukindergeld bei der KfW hier online beantragen</a>. Die KfW bietet zudem auch ein <a title="Merkblatt KfW Baukindergeld" href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Merkblatt zum Baukindergeld</a> an.</p>
<h2 id="3" style="text-align: justify;">Wie ist das genau mit der Berechnung des Einkommens?</h2>
<p style="text-align: justify;">Ob Ihr Jahreshaushaltseinkommen zu hoch ist, berechnet sich nach den durchschnittlichen Einkünften des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Stellen Sie den Antrag also z. B. im Jahr 2018, dann rechnen Sie die Einkünfte beider Eltern aus 2016 und 2015 zusammen und teilen diese Summe durch zwei. Berücksichtigen müssen Sie neben normalen Gehältern z. B. auch Einkünfte als Selbstständiger.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob Ihre Einkünfte in den Jahren nach dem Antrag über die Einkommensgrenze steigen dürfen, ist noch nicht ganz klar. Die bisherigen Pläne sprechen dafür, dass Sie dann trotzdem weiter die vollen zehn Jahre Baukindergeld ausbezahlt bekommen.</p>
<h2 id="4" style="text-align: justify;">Wie ist das genau mit den Stichtagen für die Kinder?</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein Kind wird dann angerechnet, wenn es noch unter 18 Jahre alt ist und mit Ihnen in die neue Immobilie einzieht. Werden die Kinder in den kommenden Jahren älter als 18 und/oder ziehen sie von zu Hause wieder aus, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus und das Baukindergeld wird weiter ausbezahlt. Die Förderung soll aber wohl nur solange gezahlt werden, wie Sie Kindergeld erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird nach Ihrem Antrag noch ein Kind geboren, wirkt sich auch das wahrscheinlich nicht auf die Förderung aus. Sie bekommen dann kein zusätzliches Geld.</p>
<h2 id="5" style="text-align: justify;">Und wenn meine Lebenssituation sich ändert?</h2>
<p style="text-align: justify;">Baukindergeld wird nur so lange ausgezahlt, wie Sie auch tatsächlich in der Immobilie wohnen. Ziehen Sie aus und vermieten Sie Haus oder Wohnung an oder verkaufen sogar, dann wird die Zahlung eingestellt und läuft nicht über die gesamten zehn Jahre durch.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Scheidung/Trennung könnte es ebenfalls schwierig werden. Auch hierzu fehlt noch der konkrete Gesetzestext, es ist aber wahrscheinlich, dass zumindest der Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben müsste.</p>
<h2 id="6" style="text-align: justify;">Sonderlösung in Bayern</h2>
<p style="text-align: justify;">Das Baukindergeld an sich bekommen Sie in jedem Bundesland. Bayern zahlt allerdings noch einmal drauf: Wer dort wohnt, bekommt zusätzliche 300 Euro pro Kind über zehn Jahre sowie einmalig 10.000 Euro Eigenheimzulage.</p>
<p style="text-align: justify;">Dort bekommt eine Beispielfamilie also zusätzlich zu den 24.000 Euro Bundesförderung noch einmal 16.000 Euro aus dem Freistaat (10.000 Euro Einmalzahlung + 2 x 3000 Euro bayrisches Baukindergeld).</p>
</div>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Vorsicht beim Kauf von vermeintlichen &#8222;Schnäppchenhäusern&#8220; und &#8222;Ausbauhäusern&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2018 07:07:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hinweise zum Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbauhäuser]]></category>
		<category><![CDATA[Fallstricke]]></category>
		<category><![CDATA[Schnäppchenhäuser]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade für junge Paare ist die Verlockung ein gebrauchtes Haus zur Erfüllung ihrer Wohnträume zu kaufen, sehr groß. Das Internet, ist voll von vermeintlichen „Zwangsvollstreckungsobjekten“ und „Schnäppchenhäusern“. Oft wird mit einem niedrigen Preis suggeriert das sich ein solches Haus auch „Normal- oder Geringverdiener“ leisten können, da die Kreditraten meist der aktuellen Miethöhe gleichzusetzen sind. Aber Vorsicht, hier unterliegen viel einen eklatanten Irrtum. Was viele ...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Gerade für junge Paare ist die Verlockung ein gebrauchtes Haus zur Erfüllung ihrer Wohnträume zu kaufen, sehr groß. Das Internet, ist voll von vermeintlichen „Zwangsvollstreckungsobjekten“ und „Schnäppchenhäusern“. Oft wird mit einem niedrigen Preis suggeriert das sich ein solches Haus auch „Normal- oder Geringverdiener“ leisten können, da die Kreditraten meist der aktuellen Miethöhe gleichzusetzen sind. Aber Vorsicht, hier unterliegen viel einen eklatanten Irrtum.</p>
<p style="text-align: justify;">Was viele Menschen beim Erwerb solchen Billigimmobilien unterschätzen, sind di Folgekosten. Oft sind alte Immobilien in einem desolaten Zustand. Angefangen vom Keller, Mauerwerk, Dach, Elektroinstallation und ganz zu schweigen von Heizung und Sanitäranlagen. Hier kommen schnell 50.000-80.000 Euro an Kosten auf sie zu.</p>
<p style="text-align: justify;">Viele Paare unterschätzen auch den Arbeitsaufwand in „Eigenregie“. Sie sind der Meinung das sie viele Freunde haben, die unentgeltlich helfen, werden aber dann oft eines Besseren belehrt. Weil die vermeintlichen „Freunde“ nach ein bis zwei Arbeitseinsätzen plötzlich nicht mehr zu erreichen sind, oder „Rücken“ haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Am Ende, stehen diese Menschen dann gänzlich ohne Hilfe vor einem übermächtigen Projekt. Und mal ganz ehrlich, wer hat schon Lust monatelang neben dem normalen Job noch irgendwo unentgeltlich zu helfen?</p>
<p style="text-align: justify;">Ich kann hier aus eigener Erfahrung sprechen. Ich selbst habe mir ein halbfertiges „Ausbauhaus“ gekauft. Erschwerend, kam hinzu das es sich um einen entkernten Altbau handelte. Der Preis war so niedrig, dass ich auf einen Gutachter verzichtet habe. Der größte Fehler meines Lebens. Bereits kurz nach dem Kauf, wurde ich eines Besseren belehrt. Das Dach war marode, die Installationen unfachmännisch ausgeführt, das Mauerwerk feucht. Schon die erste Rechnung für das Dach belief sich auf über 18.000 Euro, die natürlich vorher nicht eingeplant waren. Der Vorbesitzer war nicht mehr greifbar, da insolvent.</p>
<p style="text-align: justify;">Glücklicherweise habe ich sehr gut verdient, so dass ich diese Zusatzkosten immer abfedern konnte. Letztendlich hat mich das 150.000 Euro-Haus, insgesamt 750.000 Euro gekostet!!! Dafür hätte ich mir ganz ohne Stress und Ärger ein nagelneues megaschönes Stil-Haus hinstellen lassen können.</p>
<p style="text-align: justify;">Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie werden die Gewährleistungsansprüche meist ausgeschlossen. Wenn sich nachträglich Feuchtigkeitsschäden herausstellen, können die Kosten zur Beseitigung den finanziell vorhandenen Rahmen schnell überfordern. Es droht im schlimmsten Fall die Insolvenz.</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz Ausschlussklausel ist eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel möglich, wenn der Verkäufer bestimmte Eigenschaften garantiert oder einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat. Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen liegt vor, wenn dem Verkäufer ein offenbarungspflichtiger Mangel bekannt ist oder der Verkäufer einen Mangel zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Verkäufer muss immer dann aufklären, wenn eine ernsthafte Gefahr besteht, z. B. dass krebserzeugender Asbestzementstaub beim privat genutzten Kaufobjekt austritt, vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2009 &#8211; V ZR 30/08 (LG Lüneburg &#8211; 5 O 104/07 &#8211; Urteil vom 30. August 2007; OLG Celle &#8211; 8 U 203/07 &#8211; Urteil vom 7. Februar 2008). Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen Feuchtigkeitsschaden zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Auffassung des OLG Koblenz stellen Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar, vgl. OLG Koblenz vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09. Eine mangelhafte Außenabdichtung stellt wegen der latenten Gefahr des Feuchtigkeitseintritts regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer ungefragt offenbaren muss.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Aufklärung über wesentliche Mängel ist &#8211; auch ungefragt &#8211; immer erforderlich, vgl. BGH NJW 1971, 1799; BGH NJW 1980,2460 auch über erhebliche Feuchtigkeitsschäden, vgl. BGH NJW 1990,975; BGH V ZR 51/05, BGH V ZR 173/05; LG München I 26 O 12901/02; OLG Frankfurt IMR 2007,160).</p>
<p style="text-align: justify;">Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 08.12.2005, Az. 4 U 16/05 kann ein Verstoß gegen vertragliche Offenbarungspflichten auch darin bestehen, dass man sich unwissend hält. Der arglistige Verstoß liegt insoweit darin, sich unwissend gehalten zu haben und die notwendigen Aufsichten oder Überprüfungen nicht ausgeführt zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Das OLG Saarbrücken entschied mit Urteil vom 05.08.2008 &#8211; 4 U 90/08, dass Kaufinteressenten bei älteren Gebäuden mit einem gewissen Maß an Feuchtigkeit, nicht aber mit einer extremen Durchfeuchtung der Kellerwände rechnen müssen. Dies gelte erst recht, wenn die Kellerwände aufgrund kurz zuvor erfolgter Renovierungsarbeiten einen äußerlich trockenen Eindruck vermitteln und der Verkäufer die Durchführung der Renovierung und deren Anlass dem Kaufinteressenten trotz entsprechenden Wissensvorsprungs nicht mitteilt. Dieses Urteil steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, Az. V ZR 74/88).</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof hat eine Aufklärungspflicht lediglich unter zwei Voraussetzungen verneint, und zwar, wenn wesentliche Mängel der Kaufsache einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Tipp: Zu den Hausbesichtigungen sind immer Zeugen &#8211; möglichst Sachverständige &#8211; hinzuzuziehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Antworten auf Fragen zu besonders wichtigen Punkten &#8211; wie alte Feuchtigkeitsschäden &#8211; muss man sich schriftlich bestätigen lassen oder den zugesicherten Zustand in den Vertrag aufnehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir empfehlen, beim Gebrauchtimmobilienkauf auch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tafi-gmbh.de/vorsicht-beim-kauf-von-vermeintlichen-schnaeppchenhaeusern-und-ausbauhaeusern/">Vorsicht beim Kauf von vermeintlichen &#8222;Schnäppchenhäusern&#8220; und &#8222;Ausbauhäusern&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://tafi-gmbh.de">Tafi Immobilien GmbH</a>.</p>
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		<title>Hausverkauf Privat – Makler ja oder nein?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Nov 2017 09:10:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Entscheidungshilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweise zum Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Hauskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Makler]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsverkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Diese Frage stellt sich wohl jeder Immobilieneigentümer, der erstmalig vor einem Hausverkauf steht. Um Sie bei Ihrer Entscheidung kompetent zu unterstützen, ob Sie einen Makler für den Hausverkauf beauftragen oder lieber privat verkaufen sollten, bieten wir Ihnen im Folgenden hilfreiche Informationen zu den Themen: Inhalt dieser Seite Voraussetzungen für den privaten Hausverkauf Aufgaben und Checkliste für Hausverkauf Privat Gegenüberstellung: Vorteile Privatverkauf versus Verkauf mit ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Diese Frage stellt sich wohl jeder Immobilieneigentümer, der erstmalig vor einem Hausverkauf steht. Um Sie bei Ihrer Entscheidung kompetent zu unterstützen, ob Sie einen Makler für den Hausverkauf beauftragen oder lieber privat verkaufen sollten, bieten wir Ihnen im Folgenden hilfreiche Informationen zu den Themen:<br />
Inhalt dieser Seite</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Voraussetzungen für den privaten Hausverkauf</li>
<li>Aufgaben und Checkliste für Hausverkauf Privat</li>
<li>Gegenüberstellung: Vorteile Privatverkauf versus Verkauf mit Makler</li>
<li>Aufgaben des Immobilienmaklers 37-Punkte-Checkliste Maklerleistungen</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Lesen Sie sich folgende Informationen gründlich durch. Aus Erfahrungen wissen wir, dass schon kleine Fehler beim Privatverkauf große finanzielle Auswirkungen haben können. Wer als Verkäufer den besten Verkaufspreis erzielen möchte, sollte den Hausverkauf professionell planen und organisieren!</p>
<h3 style="text-align: justify;">1. Voraussetzungen für den privaten Hausverkauf</h3>
<p style="text-align: justify;">Sie überlegen Ihr Haus privat zu verkaufen und möchten keinen Immobilienmakler einschalten? Gehen Sie einfach die folgenden Punkte durch und checken, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Privatverkauf gegeben sind:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Sie sind direkt Vorort und können jederzeit Besichtigungen durchführen.</li>
<li>Sie haben ausreichend Zeit, um sich von der Planung bis zur Übergabe um alles zu kümmern.</li>
<li>Sie sind telefonisch immer erreichbar, damit kein Interessent verloren geht.</li>
<li>Sie sind bereit, die Vermarktungskosten aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren und das Haus über mehrere Vermarktungswege (z.B. diverse</li>
<li>Immobilienportale, Verkaufsgalgen, Flyer, etc.) anzubieten.</li>
<li>Sie haben eine Hausbewertung vornehmen lassen bzw. wissen zu welchen Preisen vergleichbare Häuser in letzter Zeit verkauft wurden.</li>
<li>Sie wissen wie man ein Exposé erstellt und verfügen über eine hochwertige Kamera sowie idealerweise über eine Software zur Aufbereitung des Grundrisses.</li>
<li>Sie sind ein Verkaufstalent und wissen wie man Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen durchführt.</li>
<li>Sie haben schon häufiger mit Immobilien gehandelt und kennen sich auch mit rechtlichen Fragestellungen (versteckte Mängel, Vertragsgestaltung, etc.) aus.</li>
<li>Die Punkte sind als erste Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung gedacht</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Generell gilt: Sie müssen im Verkaufsprozess überzeugend und kompetent sein, damit potenzielle Käufer richtig informiert sind und Vertrauen aufbauen können. Wird bemerkt, dass Aussagen nicht korrekt oder Fragen nicht beantwortet werden können, nehmen viele potenzielle Käufer schnell Abstand, da sie der Sache nicht trauen. Ein Kauf ist ebenfalls wie der Verkauf ein umfassendes Projekt, womit viel Geld und Verantwortung verbunden ist.</p>
<h3 style="text-align: justify;">2. Aufgaben und Checkliste für Hausverkauf Privat</h3>
<p style="text-align: justify;">Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Wenn ja möchten wir Ihnen gerne im Weiteren konkrete Aufgaben näher bringen, die auf Sie zukommen werden, wenn Sie Ihr Haus privat verkaufen möchten. Bedenken Sie hierbei, dass die Ausführungen der Aufgaben idealerweise so professionell sein sollten, wie ein Immobilienmakler diese erfüllen würde.</p>
<p style="text-align: justify;">Die erste und nicht gerade einfache Aufgabe besteht in der Festlegung des Verkaufspreises. Hier wird dringend dazu geraten, die Wertermittlung in professionelle Hände zu geben. Um einen marktgerechten Verkaufspreis bestimmen zu können, erfordert es neben Kenntnisse über das Objekt wie beispielsweise Bauart, Größe, Bauausführung, Baustil und Energieausweis beim Hauverkauf auch Grundstücks- und Lagekenntnisse. Diese Informationen sind als Laie oft schwer zu erlangen, wodurch eine Verzerrung der Einschätzung des marktkonformen Verkaufspreises entstehen kann. Mehr Informationen finden Sie hierzu auf der Seite Immobilienbewertung.<br />
Eine weitere Aufgabe betrifft die Präsentation Ihrer Immobilie. Diese Aufgabe wird oftmals unterschätzt, deshalb soll hier die Wichtigkeit nochmal betont werden. Die Präsentation Ihrer Immobilie ist die Chance, einen guten Eindruck bei potenziellen Käufern zu hinterlassen. Wird die Chance nicht genutzt, kommt es nur zu wenigen Anfragen. Ist der Eindruck erstmal negativ besetzt, lässt sich dies kaum rückgängig machen. Es daher unabdingbar, auf ein qualitativ hochwertiges und ansprechendes Exposé zu achten. Entscheidend sind dabei ein individueller und aussagekräftiger Text sowie ansprechende Fotos.<br />
Tipp:</p>
<p style="text-align: justify;">Nehmen Sie sich ausreichend Zeit zum Erstellen des Exposés und vergleichen Sie Ihren Entwurf mit dem von professionellen Immobilienmaklern. Wählen Sie ausschließlich aussagekräftige Fotos, die von guter Qualität sind, ansonsten wird die mindere Qualität auf Ihr Objekt projiziert.</p>
<p style="text-align: justify;">Entscheidend für eine gute Präsentation ist ebenfalls die Wahl der Vermarktungsplattform. Machen Sie sich Gedanken darüber, für welche Zielgruppe Ihre Immobilie in Frage kommen könnte und recherchieren Sie, wo Sie diese antreffen können.<br />
Eine weitere Aufgabe betrifft das Bereithalten aller notwendigen Unterlagen. Kaufinteressenten interessieren sich für alle Merkmale des Hauses, inbegriffen hierbei sind Verbrauchs- und Energiekosten, sonstige Nebenkosten, Lagepläne, Grundrisse, statische Berechnungen und ein entsprechender Grundbuchauszug. Und natürlich interessiert sie, was man, mit welchem Aufwand verändern könnte (z.B. Durchbruch von Wohnzimmer zu Esszimmer, etc.).<br />
Seien Sie ehrlich! Nicht erwähnte Mängel Ihres Hauses können rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Informieren Sie sich daher ausreichend über den aktuellen Zustand des Hauses und stellen Sie wichtige Unterlagen zu Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zusammen. So können Sie Ihre Aussagen schriftlich belegen und sind auf der sicheren Seite.</p>
<h3 style="text-align: justify;">3. Gegenüberstellung: Vorteile Hausverkauf Privat versus Verkauf mit Makler</h3>
<p style="text-align: justify;">Häufig entscheiden sich Eigentümer für den Privatverkauf, weil sie Kosten vermeiden wollen, die durch die Beauftragung eines Maklers entstehen. Tatsächlich kann die Maklerprovision beträchtlich sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Makler nur im Erfolgsfall vergütet wird. Beachten Sie ebenfalls, dass die Vergütung von Bundesland zu Bundesland abweicht und in einigen Bundesländern die Dienstleistung des Maklers für den Verkäufer kostenlos ist. Ebenfalls wichtig zu wissen: nicht immer wird die geforderte Maklerprovision vollumfänglich bezahlt, da auch Kaufinteressenten über die Courtage verhandeln.</p>
<p style="text-align: justify;">Folgende Gegenüberstellung soll Ihnen die Entscheidung, ob Sie einen Makler beauftragen oder nicht, erleichtern:</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vorteile Makler</h2>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Sie sparen Zeit, Aufwand und Nerven</li>
<li>Ein Makler kennt die Abläufe und es kommt zum schnelleren Verkauf.</li>
<li>Verkaufsaktivität kostet Sie kein Geld</li>
<li>Schnellere Vermarktung aufgrund des Kundenstammes des Maklers.</li>
<li>Garantiert marktgerechten Verkaufspreis</li>
<li>Makler verfügen über Verhandlungsgeschick und erzielen meist höhere Verkaufspreise.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: justify;">Vorteile Privatverkauf</h2>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Angebot ohne Maklerprovision</li>
<li>Führt oft zu einer Steigerung der Anzahl potentieller Käufer.</li>
<li>Provision fließt in die eigene Tasche</li>
<li>Oder kann als Verhandlungsspielraum genutzt werden.</li>
<li>Eigenverantwortliches Handeln</li>
<li>Keine Abstimmung und Besprechung notwendig.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: justify;">4. Aufgaben des Immobilienmaklers</h3>
<p style="text-align: justify;">Manche Eigentümer entscheiden sich für einen Privatverkauf, weil sie die Leistungen eines Maklers schlecht einschätzen können oder ein schlechtes Bild von Maklern haben. Oft heißt es: Makler verdienen viel Geld für wenig Arbeit. Doch stimmt das eigentlich? Hier ein Überblick über wichtige Aufgaben eines Maklers beim Hausverkauf:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Kostenlose Immobilienbewertung</li>
<li>Beratung zum Thema Energieausweis</li>
<li>Beschaffung und Aufarbeitung aller notwendigen Unterlagen</li>
<li>Umfassende Beratung hinsichtlich vertragsrechtlicher Angelegenheiten, Wohngesundheit, Verkaufsablauf</li>
<li>Erstellung eines professionellen Exposés</li>
<li>Entwicklung individueller Vermarktungsstrategie für Ihr Objekt</li>
<li>Ermittlung der geeigneten Zielgruppe</li>
<li>Organisation der Abläufe und Besichtigungstermine</li>
<li>Ansprechpartner bei sämtlichen Fragen</li>
<li>Selektion potenzieller Käufer und Bonitätsprüfung für die Immobilienfinanzierung</li>
<li>Durchführung der Verkaufsverhandlungen</li>
<li>Bereitstellung des Kaufvertrages in Zusammenarbeit mit dem Notar</li>
<li>Begleitung bei Beurkundung</li>
<li>Durchführung der Objektübergabe</li>
<li>Betreuung vor Verkauf, während und nach Abschluss des Hausverkaufes</li>
<li>Eine noch umfassendere Darstellung des Aufgaben- und Leistungsspektrum eines Maklers finden Sie in unserer 37-Punkte Checkliste zum Vergleich von Maklerleistungen.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: justify;">Privater Hausverkauf – Fazit</h2>
<p style="text-align: justify;">Ob sich durch einen Privatverkauf tatsächlich ein höherer Verkaufserlös erzielen lässt (durch die Einsparung von Maklergebühren) lässt sich nicht pauschal sagen. Es gibt sowohl Beispiele dafür als auch dagegen. Findet der Makler ein Käufer, den man selbst nicht gefunden hätte, erzielt er unter Umständen sogar einen höheren Preis trotz Maklerprovision – und erspart dem Eigentümer noch Zeit und Vermarktungskosten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die 10 größten Fehler beim Hauskauf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Nov 2017 08:59:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hinweise zum Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Fehler beim Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Hauskauf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei allem was man macht, können Fehler passieren. Jeder hat schon mal Fehler gemacht. Mal kleinere, mal größere. Beim Hauskauf können Fehler besonders große Auswirkungen haben, insbesondere finanzielle Auswirkungen. Deswegen möchte ich heute auf einige Fehler eingehen, die Sie aus meiner Sicht vermeiden sollten. 1. Ungeduld Man kauft ein Haus nicht von heute auf morgen. Seien Sie nicht ungeduldig und kaufen Sie nichts was ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bei allem was man macht, können Fehler passieren. Jeder hat schon mal Fehler gemacht. Mal kleinere, mal größere. Beim Hauskauf können Fehler besonders große Auswirkungen haben, insbesondere finanzielle Auswirkungen. Deswegen möchte ich heute auf einige Fehler eingehen, die Sie aus meiner Sicht vermeiden sollten.</strong></p>
<h3 style="text-align: justify;">1. Ungeduld</h3>
<p style="text-align: justify;">Man kauft ein Haus nicht von heute auf morgen. Seien Sie nicht ungeduldig und kaufen Sie nichts was Ihnen nicht wirklich zusagt. Die Idee zum Kauf reift auch. Also beginnen Sie frühzeitig sich mit dem Immobilienmarkt auseinander zu setzten. Machen Sie viele Besichtigungen, um sich ein gutes Bild über die angebotenen Häuser zu machen. Es ist wichtig sich vor Ort ein Bild zu machen, denn in Anzeigen wird vieles verschönt dargestellt. Mit der Zeit bekommen Sie so ein Gefühl für die Qualität der Häuser und der Preise.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie ungeduldig und uninformiert sind, besteht die Gefahr, dass Sie zu viel für Ihr Haus bezahlen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">2. Zu groß geplant</h3>
<p style="text-align: justify;">Viele argumentieren mit “Ich will ein Haus, ich brauche Platz für die Familie.” Wie viel Platz brauchen Sie aber tatsächlich?</p>
<p style="text-align: justify;">Kaufen Sie nicht zu groß. Ein zu großes Haus hat nicht nur Vorteile. Neben einem höheren Kaufpreis ist es vor allem mit höheren Nebenkosten verbunden. Sowohl die Grundsteuer als auch die Heizkosten sind von der Größe des Hauses abhängig. Abgesehen davon ist der Pflegeaufwand viel höher. Und im Alter, wenn die Kinder aus dem Haus sind, bleiben viele Zimmer ungenutzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Also überlegen Sie gut, wie viel Platz Sie brauchen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">3. Gutgläubigkeit</h3>
<p style="text-align: justify;">Schon Lenin war der Meinung “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.” Besonders beim Hauskauf sollten Sie das beherzigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Glauben Sie nicht alles was Ihnen der Verkäufer oder der Makler erzählt. Insbesondere was den Zustand des Hauses angeht. Oft wird nämlich versucht bekannte Mängel zu verschweigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie müssen also immer kritisch sein. Besichtigen Sie das Haus mehrmals. Wenn möglich, nehmen Sie andere Personen mit, die fachkundiger sind. Im Artikel “Die zweite Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses” habe ich beschrieben worauf Sie achten sollten.</p>
<h3 style="text-align: justify;">4. Verhandlungsangst</h3>
<p style="text-align: justify;">Es gibt Menschen, die haben eine riesige Angst vor Preisverhandlungen. Sie würden lieber im Boden versinken als nach einem Preisnachlas zu fragen bzw. diesen zu fordern. Die Folge ist, dass Sie mehr zahlen als Sie müssten.</p>
<p style="text-align: justify;">Machen Sie sich klar, dass es hier um Ihr hart verdientes Geld geht. Jeder Euro, den Sie beim Kaufpreis einsparen, kommt Ihnen mehrfach zu Gute. Je niedriger der Kaufpreis, um so niedriger die Grunderwerbsteuer, der Kredit, Teile der Notarkosten usw.</p>
<p style="text-align: justify;">Also springen Sie über Ihren Schatten und verhandeln Sie ordentlich. Eine Anleitung zu Preisverhandlungen finden Sie im Artikel “Preisverhandlungen beim Hauskauf”</p>
<h3 style="text-align: justify;">5. Hektik und Druck von außen</h3>
<p style="text-align: justify;">Viele Verkäufer und auch einige Makler versuchen Druck auf Sie auszuüben, um Ihre Entscheidung zu beschleunigen. Sie bringen oft weitere Interessenten ins Spiel, die ebenfalls kaufen möchten.</p>
<p style="text-align: justify;">Lassen Sie sich von solchen Psycho-Spielchen nicht beirren. Ich war immer sehr skeptisch bei solchen Äußerungen. Das hat für mich einen faulen Beigeschmack.</p>
<p style="text-align: justify;">Also lassen Sie sich nicht unter Druck setzten. Nehmen Sie sich die Zeit, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">6. Gesamtkosten unterschätzt</h3>
<p style="text-align: justify;">Ein Haus ist kein Fahrrad. Der Hauskauf ist meist mit einem sehr hohen Kostenfaktor verbunden. Doch der Kaufpreis alleine ist nicht alles. Neben der Kaufsumme fallen Grunderwerbsteuer, Notarkosten und meist auch Maklergebühren an, die sich schnell auf bis zu 15% der Kaufsumme summieren. Diese Kosten dürfen Sie nicht ausblenden. Berücksichtigen Sie das bei der Finanzierung.</p>
<p style="text-align: justify;">In dem früheren Artikel „Wie hoch sind die Nebenkosten beim Hauskauf?“ bin ich bereits auf die anfallenden Nebenkosten beim Hauskauf eingegangen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">7. Finanzierung unsicher/geplatzt</h3>
<p style="text-align: justify;">Es passiert nicht oft, aber es passiert. Es gibt Umstände, die es erschweren einen Kredit zu bekommen. Das ist nicht nur bei geringem Einkommen der Fall, sondern auch viele Selbständige haben oft das Problem, selbst wenn Sie gute Einkünfte haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Für den Kauf einer Immobilien bedeutet das, dass sie niemals einen Vertrag unterschreiben sollten, wenn Sie noch keine schriftliche Zusage von der Bank haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Rückabwicklung eines Vertrags kostet Geld. Dieses zahlt derjenige, der die Rückabwicklung verursacht hat. Bei einer geplatzten Finanzierung müssen Sie also mit weiteren Kosten oder sogar mit Schadensersatz rechnen, wenn der Notar-Vertrag bereits unterschrieben wurde.</p>
<h3 style="text-align: justify;">8. Unterschätzer Modernisierungsbedarf (Schnäppchen-Falle)</h3>
<p style="text-align: justify;">Bei gebrauchten Häusern kommt es manchmal vor, dass ein Modernierungsstau vorhanden ist. Oft wird das vielen erst klar, wenn Sie das Haus beziehen, weil z.B. die Fenster undicht sind oder die Heizung nicht mehr warm wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie müssen bereits bei den Besichtigungen vor den Kauf den notwendigen Modernisierungsbedarf erkennen. Denn wenn Sie die Kosten dafür nicht kalkurieren, dann wird ganz schnell aus einem Schnäppchen Haus ein teures Vergnügen.</p>
<p style="text-align: justify;">Kleiner Tipp: Nutzen Sie unsere Besichtigungschecklisten für Ihre Hausbesichtigung. Einfach für den Newsletter anmelden.</p>
<h3 style="text-align: justify;">9. Eigenleistung</h3>
<p style="text-align: justify;">Oft wird ein höherer Kaufpreis in Kauf genommen, weil viele der Meinung sind, dass Sie die notwendigen Reparaturen in Eingenleistung erbringen können. Dabei überschätzen sich viele maßlos. Wenn Sie bestimmte Sachen noch nie gemacht haben, dann gehen Sie nicht davon aus, dass Sie das im Vorbeigehen machen können. Unterschätzen Sie auch nicht die Zeit, die Sie für selbst ausgeführte Arbeiten benötigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Selbstüberschätzung führt oft dazu, dass Baustellen aufgerissen werden, die dann nicht vollendet werden können. Doppelt hart ist es dann, wenn das Geld für einen Fachmann fehlt, der einem in dieser Situation unter die Arme greift, weil die Kosten dafür nicht kalkuliert wurden.</p>
<h3 style="text-align: justify;">10. Finanzierung ohne Eigenkapital (Vollfinanzierung)</h3>
<p style="text-align: justify;">Bereits im Artikel “Hausfinanzierung ohne Eigenkapital (Vollfinanzierung)” habe ich beschrieben wie ich zu diesem Thema stehe. Aus meiner Sicht ist eine Vollfinanzierung finanziell nicht vernünftig, wenn Sie tatsächlich keine Geldreserven haben. Im schlimmsten Falle ist das sogar der Weg in den Ruin. Wenn Sie kein Geld haben, dann sollten Sie auch keinen Hauskauf in Erwägung ziehen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Fazit</h2>
<p style="text-align: justify;">Behalten Sie die beschriebenen Punkte im Hinterkopf. Sie können Ihnen viel Ärger ersparen, den Sie sich ganz sicher nicht wünschen. Das Eigenheim verbinden viele mit Glück und Zufriedenheit. Also machen Sie aus Ihrem Hauskauf keinen Albtraum.</p>
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			</item>
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		<title>Die Hausverkauf-Übergabe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Nov 2017 08:53:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hinweise zum Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Abwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Hauskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Übergabe]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungskauf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Hausverkauf ist die Übergabe der Immobilie der Moment, den der Käufer kaum abwarten kann. Hierbei gibt es allerdings einige Punkte, die (Ver-)Käufer beachten sollten 1. VOR der Hausverkauf-Übergabe zu beachten Bei einer Hausverkauf-Übergabe, ob privat durchgeführt oder mit Makler, gilt es bestimmte Regeln zu beachten, um Fehler zu vermeiden – diese können unter Umständen teuer werden. Hierzu sollten Sie einige Punkte berücksichtigen: ...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tafi-gmbh.de/die-hausverkauf-uebergabe/">Die Hausverkauf-Übergabe</a> erschien zuerst auf <a href="https://tafi-gmbh.de">Tafi Immobilien GmbH</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Nach einem Hausverkauf ist die Übergabe der Immobilie der Moment, den der Käufer kaum abwarten kann. Hierbei gibt es allerdings einige Punkte, die (Ver-)Käufer beachten sollten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">1. VOR der Hausverkauf-Übergabe zu beachten</p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Hausverkauf-Übergabe, ob privat durchgeführt oder mit Makler, gilt es bestimmte Regeln zu beachten, um Fehler zu vermeiden – diese können unter Umständen teuer werden. Hierzu sollten Sie einige Punkte berücksichtigen:<br />
Der Vertragsabschluss<br />
Vor Abschluss eines Kaufvertrages sollten sich beide Parteien, also Verkäufer und Käufer, umfangreich von einem Notar beraten lassen. Dieser entwirft einen Vertragsentwurf, der unter Umständen auch von einem Rechtsanwalt zusätzlich geprüft werden kann. Der Notar hat die Pflicht, immer neutral für beide Parteien zu beraten und zu handeln. Diese Beratung darf nicht extra berechnet werden, da der Hauskauf notariell beglaubigt werden muss – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Notargebühren sind in der Regel vom Käufer der Immobilie zu zahlen. Der Umfang ist in bestimmten Gebührensätzen festgelegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Zahlung des Kaufpreises<br />
Direkt nach der Zahlung wird der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Diese Schritte betreut in der Regel der Notar. Wichtig zu beachten: Wenn beispielsweise bei vorangegangenen Renovierungsarbeiten wichtige Leitungen oder Wände der Immobilie beschädigt werden oder andere unvorhergesehene Probleme auftreten, kann der Käufer den Kaufpreis zurückhalten. Der Verkäufer muss in diesem Fall für die entstanden Kosten aufkommen.<br />
Grundsätzlich wird aus Sicherheitsgründen von einer Schlüsselübergabe vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abgeraten. Wird dies dennoch von beiden Vertragsparteien gewünscht, sollte es im Notarvertrag festgehalten werden. Hier sollte vermerkt sein, ob der Käufer bei dem vorzeitigen Erhalt der Schlüssel eine zusätzliche Gegenleistung erbringen muss oder eine Anzahlung zu leisten hat. Für den Fall, dass der Vertrag am Ende doch nicht zustande kommt, sollten zudem Regelungen über Miete, Reparaturkosten und andere entscheidende Punkte schriftlich fixiert werden. Nutzen Sie hierzu die ausführliche Beratung Ihres Notars.</p>
<p style="text-align: justify;">2. WÄHREND der Hausverkauf-Übergabe zu beachten</p>
<p class="csc-frame-frame1" style="text-align: justify;"><b>Das Übergabeprotokoll</b></p>
<p class="bodytext" style="text-align: justify;">Während der Hausverkauf-Übergabe ist dem Verkäufer anzuraten ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen. Hierdurch können sich Verkäufer vor Nachforderungen der Käufer oder anderen Nachteilen, die sich nach dem Verkauf ergeben können, schützen.</p>
<p class="csc-frame-frame1" style="text-align: justify;"><b>Übergabe wichtiger Dokumente</b></p>
<p class="bodytext" style="text-align: justify;">Ein wichtiger Punkt bei der Übergabe des Hauses ist das Aushändigen der dazu gehörigen <a class="internal-link" href="https://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/hausverkauf-schritte-ablauf/hausverkauf-unterlagen.html">Unterlagen</a>: Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und statische Berechnungen, die zum Hauptbau und allen etwaigen Anbauten vorhanden sind. Sollten Dokumente im Laufe der Zeit verloren gegangen sein, müssen diese allerdings nicht neu beschafft werden. Des Weiteren sollten Abnahmeprotokolle sowie Unterlagen zur Heizungsanlage, wie zum Beispiel die letzten Untersuchungsergebnisse, dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden.</p>
<p class="bodytext" style="text-align: justify;">Seit 2009 gibt es in Deutschland die Pflicht für Eigentümer beim Verkauf der Immobilie einen Energieausweis für das Objekt vorzuweisen. Dieser gibt Auskunft darüber, wie ökologisch und effizient ein Haus gebaut wurde. Der Energieausweis ist ebenfalls an den neuen Besitzer zu übergeben.</p>
<p class="bodytext" style="text-align: justify;">Gibt es weitere Protokolle, wie zum Beispiel über die Dichtheit der Abwasserkanäle – diese sind ebenfalls zu übergeben. Verschiedene Versicherungen, wie die Sturm-, Wasser- oder Feuerschutz-Versicherungen gehen bei einem Verkauf auf den Käufer über. Daher sollten die entsprechenden Verträge und auch die letzte Rechnung an den neuen Eigentümer übergeben werden.</p>
<p class="bodytext" style="text-align: justify;">Alle überreichten Dokumente sollten schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten werden.</p>
<p class="bodytext" style="text-align: justify;"><b>Unser Tipp: </b>Ein guter Makler regelt die Übergabe und erstellt ein Protokoll.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tafi-gmbh.de/die-hausverkauf-uebergabe/">Die Hausverkauf-Übergabe</a> erschien zuerst auf <a href="https://tafi-gmbh.de">Tafi Immobilien GmbH</a>.</p>
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