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Veröffentlicht von auf 11. November 2017
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Nach einem Hausverkauf ist die Übergabe der Immobilie der Moment, den der Käufer kaum abwarten kann. Hierbei gibt es allerdings einige Punkte, die (Ver-)Käufer beachten sollten

1. VOR der Hausverkauf-Übergabe zu beachten

Bei einer Hausverkauf-Übergabe, ob privat durchgeführt oder mit Makler, gilt es bestimmte Regeln zu beachten, um Fehler zu vermeiden – diese können unter Umständen teuer werden. Hierzu sollten Sie einige Punkte berücksichtigen:
Der Vertragsabschluss
Vor Abschluss eines Kaufvertrages sollten sich beide Parteien, also Verkäufer und Käufer, umfangreich von einem Notar beraten lassen. Dieser entwirft einen Vertragsentwurf, der unter Umständen auch von einem Rechtsanwalt zusätzlich geprüft werden kann. Der Notar hat die Pflicht, immer neutral für beide Parteien zu beraten und zu handeln. Diese Beratung darf nicht extra berechnet werden, da der Hauskauf notariell beglaubigt werden muss – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Notargebühren sind in der Regel vom Käufer der Immobilie zu zahlen. Der Umfang ist in bestimmten Gebührensätzen festgelegt.

Zahlung des Kaufpreises
Direkt nach der Zahlung wird der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Diese Schritte betreut in der Regel der Notar. Wichtig zu beachten: Wenn beispielsweise bei vorangegangenen Renovierungsarbeiten wichtige Leitungen oder Wände der Immobilie beschädigt werden oder andere unvorhergesehene Probleme auftreten, kann der Käufer den Kaufpreis zurückhalten. Der Verkäufer muss in diesem Fall für die entstanden Kosten aufkommen.
Grundsätzlich wird aus Sicherheitsgründen von einer Schlüsselübergabe vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abgeraten. Wird dies dennoch von beiden Vertragsparteien gewünscht, sollte es im Notarvertrag festgehalten werden. Hier sollte vermerkt sein, ob der Käufer bei dem vorzeitigen Erhalt der Schlüssel eine zusätzliche Gegenleistung erbringen muss oder eine Anzahlung zu leisten hat. Für den Fall, dass der Vertrag am Ende doch nicht zustande kommt, sollten zudem Regelungen über Miete, Reparaturkosten und andere entscheidende Punkte schriftlich fixiert werden. Nutzen Sie hierzu die ausführliche Beratung Ihres Notars.

2. WÄHREND der Hausverkauf-Übergabe zu beachten

Das Übergabeprotokoll

Während der Hausverkauf-Übergabe ist dem Verkäufer anzuraten ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen. Hierdurch können sich Verkäufer vor Nachforderungen der Käufer oder anderen Nachteilen, die sich nach dem Verkauf ergeben können, schützen.

Übergabe wichtiger Dokumente

Ein wichtiger Punkt bei der Übergabe des Hauses ist das Aushändigen der dazu gehörigen Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und statische Berechnungen, die zum Hauptbau und allen etwaigen Anbauten vorhanden sind. Sollten Dokumente im Laufe der Zeit verloren gegangen sein, müssen diese allerdings nicht neu beschafft werden. Des Weiteren sollten Abnahmeprotokolle sowie Unterlagen zur Heizungsanlage, wie zum Beispiel die letzten Untersuchungsergebnisse, dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden.

Seit 2009 gibt es in Deutschland die Pflicht für Eigentümer beim Verkauf der Immobilie einen Energieausweis für das Objekt vorzuweisen. Dieser gibt Auskunft darüber, wie ökologisch und effizient ein Haus gebaut wurde. Der Energieausweis ist ebenfalls an den neuen Besitzer zu übergeben.

Gibt es weitere Protokolle, wie zum Beispiel über die Dichtheit der Abwasserkanäle – diese sind ebenfalls zu übergeben. Verschiedene Versicherungen, wie die Sturm-, Wasser- oder Feuerschutz-Versicherungen gehen bei einem Verkauf auf den Käufer über. Daher sollten die entsprechenden Verträge und auch die letzte Rechnung an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Alle überreichten Dokumente sollten schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Unser Tipp: Ein guter Makler regelt die Übergabe und erstellt ein Protokoll.

 

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